Verkürzender Auszug: Ich erkläre,
– dass mir bewusst ist, dass das Sicherheitsunternehmen verpflichtet ist, u.a. gemäß § 9 Abs. 1 BewachV über Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Tag der Einstellung von Wachpersonen Buch zu führen.
– dass ich belehrt wurde, dass gemäß § 11 Abs. 3 BewachV Wachpersonen zur Mitführung und zum Vorzeigen des Ausweises (auf Verlangen) verpflichtet sind.
– dass ich belehrt wurde, dass Wachpersonen gemäß § 11 Abs. 4 BewachV verpflichtet sind, ein Namensschild oder eine Kennnummer zu tragen.
– dass ich die aktuelle Ausgabe der UVV Wach- und Sicherungsdienste (
DGUV Vorschrift 23) einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsanweisungen erhalten habe.
Soweit nicht ausdrücklich anders vorgegeben haben alle Aufzeichnungen und Mitteilungen stets unverzüglich zu erfolgen.
Ich werde – auch nach meinem Ausscheiden – Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter oder der ASM GmbH, die mir in Ausübung des Dienstes bekannt geworden sind, nicht unbefugt offenbaren. Die Zuwiderhandlung wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
Mir ist bekannt, dass im Falle bewaffneter Einsätze über die Überlassung von Schusswaffen und Munition gemäß § 28 Abs. 3 Satz 2 des Waffengesetzes und über die Rückgabe gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 BewachV Buch zu führen ist.
Nach § 28 Abs. 3 Satz 1 WaffG werde ich in diesem Fall zuvor von der ASM GmbH bei der zuständigen Behörde zur Prüfung benannt. Mir ist bewusst, dass hierzu die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Behörde unabdingbar ist. Die Überlassung von Schusswaffen oder Munition darf erst erfolgen, wenn die zuständige Behörde zugestimmt hat.
Eine Wachperson besitzt nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde.
Während des Dienstes dürfen nur mit Zustimmung der ASM GmbH eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte geführt werden. Jeder eventuelle Gebrauch dieser Waffen sind unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.